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Department of Cultural Studies
LABG

Berufsfeldpraktikum

Bitte nehmen Sie spätestens 4 Wochen vor Beginn des Praktikums während der Sprechstunden Ihres Betreuers bzw. Ihrer Betreuerin persönlich Kontakt auf und informieren Sie sich über die Anrechenbarkeit einer Tätigkeit.
Halten Sie außerdem Rücksprache, wenn Sie mit dem Bericht anfangen.

Planung und Organisation

Generelle Informationen

Das Praktikum ist Bestandteil des Bachelorstudiums. Es wird im Regelfall im vierten oder fünften Semester des Bachelors absolviert und muss vor Beginn des Masterstudiums abgeschlossen werden.

Im Fach Englisch muss das Berufsfeldpraktikum einen Englischbezug sowie einen institutionellen Kontext aufweisen und kommunikationsintensiv sein.

 

Die Studierenden suchen sich den Praktikumsplatz in der Regel selbst. Es gibt teils auch Kooperationen der Anglistik und Amerikanistik, die Sie nutzen können, z.B.

  • das School Placement Scheme oder
  • Praktika an bilingualen Kindertagesstätten und Grundschulen in Dortmund. Informationen hierzu finden Sie auf der Startseite des iaawiki unter "Spotlight".

Hier finden Sie den Link zur Praktika-Moodle-Seite des Referats Internationales.

Des Weiteren finden Sie Hinweise zu den ersten Schritten für die Vorbereitung des Auslandspraktikums auf der Seite des Referat Internationales.

Das Praktikum sollte über einen Zeitraum von mindestens 4 Wochen laufen und mindestens 60 Stunden umfassen. Ein längerer Zeitraum als 4 Wochen ist auch möglich, jedoch sollte die Tätigkeit möglichst nicht kürzer als 3 Stunden pro Tag ausgeführt werden.

Das Praktikum muss spätestens 4 Wochen vor Beginn der Tätigkeit mit einem Anmeldeformular persönlich bei Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin in der Sprechstunde angemeldet werden.

Falls Sie eine Bescheinigung über die Notwendigkeit des Praktikums benötigen, kann diese in der Studienkoordination, Raum 3.433, ausgestellt werden.

Unter Umständen ist es möglich, eine finanzielle Förderung durch das Programm Erasmus+ zu beantragen. Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Referat Internationales.

Nach dem Praktikum müssen Sie einen Theorie-Praxis-Bericht schreiben. Auch, wenn Sie sich vor dem Studium geleistete Tätigkeiten anrechnen lassen, müssen Sie einen Bericht verfassen und bei Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin abgeben. Im Fach Englisch gibt es keine mündliche Prüfung über das Berufsfeldpraktikum.

Sie müssen das Praktikum im Bachelorstudium einmal in nur einem Ihrer Fächer ableisten. Wenn Sie dazu lieber ein anderes der von Ihnen studierten Fächer wählen, so steht Ihnen dies natürlich frei. Bitte beachten Sie aber, dass sich die Vorgaben zu Anerkennungen, zum Vorgehen, zum Bericht usw. je nach Fach unterscheiden.

Das Berufsfeldpraktikum nach LABG 2009 und LABG 2016 kann im schulischen oder im außerschulischen Bereich absolviert werden. Sie entscheiden also selbst über den Fokus des Praktikums.

Es ist wünschenswert, dass Sie das Praktikum im Ausland absolvieren, da es im Berufsfeldpraktikum für das Fach Englisch wichtig ist, dass das Praktikum einen ausgewiesenen Englischbezug hat. Daher wird empfohlen, das Praktikum mit dem ebenfalls im LABG 2009 und LABG 2016 vorgesehenen Stay Abroad (Modul 1 / Modul Auslandsaufenthalt) zu kombinieren.

Informationen dazu, welche Länder das Kriterium des Englischbezuges erfüllen und welche nicht, finden Sie auf der Seite zum Stay Abroad.

Das Berufsfeldpraktikum in Deutschland zu absolvieren, z.B. als Schulpraktikum, ist ebenfalls möglich, sofern es einen starken Englischbezug aufweist und kommunikationsintensiv ist.

In jedem Fall sollten Sie rechtzeitig mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin die Anrechenbarkeit der geplanten Tätigkeit klären.

BetreuerInnen

Ab Juni 2023 gibt es eine neue Zuteilung der Zuständigkeiten beim Berufsfeldpraktikum. An jedem Lehrstuhl fungiert eine Person als zentrale:r Ansprechpartner:in für dieses Thema.

Wichtig: Wenn Sie bereits eine Betreuungsperson für Ihren Bericht haben und mit dieser in Kontakt waren, um z.B. das Thema des Berichts festzulegen, müssen Sie nichts tun. Es bleibt alles wie gehabt. Die Neuverteilung betrifft nur Personen, die bisher keine Betreuungsperson für das Berufsfeldpraktikum haben.

Ab sofort ist der folgende Ablauf vorgesehen: In einem ersten Gespräch mit dieser Ansprechperson (in der Sprechstunde oder bei einem Termin, den Sie dafür vereinbaren), die Ihnen entsprechend Ihres Nachnamens zugeordnet ist, werden mögliche Anrechnungsfragen und das Vorgehen beim Berufsfeldpraktikum besprochen. Sie werden ebenso darüber informiert, wie die Betreuung der Praktikumsberichte am jeweiligen Lehrstuhl organisiert ist und welche Person Ihren Bericht betreuen und lesen wird.

Wichtig ist, dass Sie auch mit dieser Person vor Ihrem Praktikum den Kontakt aufnehmen, um ein Thema für Ihren Bericht und die Modalitäten der Einreichung abzusprechen.

Es ist nicht möglich, den Bericht zu verfassen und dann erst den Betreuer bzw. die Betreuerin aufzusuchen.

Bitte beachten Sie auch die Deadlines für die Abgabe des Berichts, wenn Sie sich in den Master umschreiben wollen (siehe Theorie-Praxis-Bericht weiter unten).

Ab Juni 2023 ist das Berufsfeldpraktikum Englisch neu organisiert.

Studierende wenden sich entsprechend der unten folgenden Zuordnung zunächst an die zentrale Ansprechperson am jeweils zuständigen Lehrstuhl, um das Vorgehen und eventuelle Anrechnungsfragen zu klären. Die Betreuungsperson des Berichts, der im Rahmen des BFP zu verfassen ist, wird im Kontext dieses Erstkontakts zugeteilt. Alle weiteren Absprachen erfolgen dann im Nachgang.

Personen, die bereits jetzt eine Betreuungsperson für den Bericht haben, sind von der Neuregelung natürlich NICHT betroffen.

 

Anfangsbuchstabe des Nachnamens: Zuständigkeit Bereich, Person

Aa-Bt: British Literary Studies (N.N.), Dr. Christian Lenz

Bu-Gz: English Linguistics/ Multilingualism (Buschfeld), Dr. Theresa Neumaier

Ha-Kn: Applied Linguistics and ELT (Ehrenreich), Johanna Embacher

Ko-Lz: American Studies (Pöhlmann), Prof. Dr. Sascha Pöhlmann

Ma-Nh: American Studies and the Media (Gunzenhäuser), Prof. Dr. Sascha Pöhlmann

Ni-Ss: English Linguistics (Ronan), Dr. Theresa Neumaier

St-Zz: English Literature and Culture (Sedlmayr), Dr. Mark Schmitt

Kolloquium

Die begleitenden Gespräche mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin werden als Kolloquium angerechnet.

Ergänzend kann die von der Fakultät 15 angebotene Ringveranstaltung Berufsfeld Sprach- und Kulturwissenschaften besucht werden. Diese Veranstaltung ist nicht verpflichtend, bietet Ihnen aber u.a. eine Übersicht über Praktikumsmöglichkeiten und das weitere Berufsfeld im Kulturbereich, sowie Einsichten für Ihren Theorie-Praxis-Bericht. Auch der Besuch einzelner Veranstaltungen ist möglich. Die Vorlesung findet in jedem Semester mittwochs von 16:15 Uhr bis 17:45 Uhr im IBZ statt.

Theorie-Praxis-Bericht

Informationen zu den inhaltlichen und formalen Vorgaben für den Bericht finden Sie weiter unten.

Sie müssen den Bericht spätestens am 30.09. eines Jahres einreichen, wenn Sie sich im November in den Masterstudiengang umschreiben möchten.

Sie müssen den Bericht spätestens am 31.03. eines Jahres einreichen, wenn Sie sich im Mai in den Masterstudiengang umschreiben möchten.

Wenn Sie sich noch nicht in den Master umschreiben wollen/müssen, können Sie den Bericht jederzeit einreichen. Im Regelfall sollte der Bericht aber spätestens 6 Monate nach dem Beenden des Berufsfeldpraktikums eingereicht werden.

Informationen zu den inhaltlichen und formalen Vorgaben für den Bericht finden Sie weiter unten.

Im Fach Englisch müssen Sie den Bericht nicht im BOSS anmelden lassen. Nach Bestehen müssen Sie sich die auf dem Studien- und Leistungsnachweis bestätigten Leistungen aber vom Prüfungsamt (Emil-Figge-Straße 61) im BOSS eintragen lassen.

Anrechnung von beruflichen/praktischen Tätigkeiten

Wenn Sie eine Tätigkeit mit Englischbezug ausführen bzw. ausgeführt haben und dies auch nachweisen können, können Sie einen Antrag auf Anrechnung des BFP im Fach Englisch bei Sascha Pöhlmann stellen. Hierzu gibt es einen Formularvordruck, den Sie Ihrem Nachweis über die Tätigkeit beifügen müssen. Im Regelfall sollte die Tätigkeit aber nicht länger als 2 Jahre vor dem Zeitpunkt der Anrechnung zurückliegen.


WICHTIG: Sie müssen auch dann einen Bericht schreiben, wenn Sie sich vor dem Studium geleistete Praxisphasen anrechnen lassen. Beachten Sie dazu bitte die Informationen zum Theorie-Praxis-Bericht weiter unten.

Ausbildung

Wenn Sie vor dem Studium eine Ausbildung mit starkem Sprachbezug gemacht haben (z.B. FremdsprachenkorrespondentIn, ÜbersetzerIn), ist eine Anrechnung ggf. möglich. Wir erkennen z.B. eine Berufsausbildung als FremdsprachenkorrespondentIn an, wenn nachgewiesenermaßen im Rahmen des Pflichtpraktikums mit der englischen Sprache gearbeitet wurde.

Praktikum/AuPair

Ebenso kann ggf. ein Praktikum bzw. ein AuPair Jahr im englischsprachigen Ausland bzw. in einem englischsprachigen Kontext angerechnet werden. Sie müssen aber fähig sein, diese Tätigkeit in Ihrem Bericht adäquat zu analysieren.

Im Regelfall sollte die Tätigkeit nicht länger als 2 Jahre vor dem Zeitpunkt der Anrechnung zurückliegen. Die Anrechnung muss in jedem Fall immer vorher mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin geklärt werden.

Nebenjobs oder Ferienjobs

Die Anrechnung ist davon abhängig, was genau Sie machen. Kommunikationsintensive, vermittlungsorientierte Tätigkeiten mit einem ausgewiesenen Englischbezug können in der Regel anerkannt werden, sofern der Arbeitgeber bereit ist, die Tätigkeit zu bescheinigen und sofern Sie die Tätigkeit in Ihrem Bericht entsprechend adäquat analysieren können. Beispiele für Tätigkeiten, die anerkannt werden können sind z.B. Tutorentätigkeiten oder Nachhilfeunterricht im Englischen. Tätigkeiten ohne Englischbezug können nicht anerkannt werden. Auch hier gilt: Mit der Betreuerin bzw. dem Betreuer wird die Anrechnung verbindlich geklärt.

Nachhilfe

Die Anrechnung für private Nachhilfe ist im Regelfall nicht möglich. Sie sollen im Rahmen Ihres Praktikums neben dem Umgang mit dem Englischen auch einen institutionellen Kontext kennenlernen. Dies ist bei privater Nachhilfe so nicht gegeben.

Wenn Sie Unterricht im Rahmen eines Nachhilfebüros erteilen (Schülerhilfe, Studienkreis etc.), ist dies leichter anzurechnen, denn hier arbeiten Sie mit anderen im Team und in einer Institution, die auch eine entsprechende Bescheinigung ausstellen kann.

Fachschaftsarbeit

Fachschaftsarbeit ist nicht mehr für das Berufsfeldpraktikum anrechenbar.

Was ist während des Praktikums zu beachten?

Nachweis

Kümmern Sie sich rechtzeitig darum, von Ihrer Praktikumsinstitution einen Nachweis darüber zu erhalten, dass Sie die Tätigkeit ausgeführt haben, was sie umfasste und wann sie durchgeführt wurde. Sie können dazu die deutschsprachigen Nachweise verwenden:

Wenn die Institution diese Formulare nicht unterschreiben kann oder will, reicht eine formlose Bescheinigung mit dem Namen der Institution, Ihrem Namen sowie des Zeitraumes und der Art der Tätigkeit. Ebenso muss der Englischbezug bestätigt werden.

Wenn Sie das Praktikum im englischsprachigen Ausland machen, kann Ihre Praktikumsinstitution Ihnen das Praktikum ebenso in einem kurzen Schreiben, u.U. in einem „Letter of Recommendation“, bestätigen.

Abrechnungen gelten nicht als Nachweis.

Der Betreuer bzw. die Betreuerin des Berichts trägt das Praktikum dann auf den Studien- und Leistungsnachweis um.

Nach dem Berufsfeldpraktikum

Theorie-Praxis-Bericht

Im Prinzip macht es Sinn, erst dann mit dem Bericht zu beginnen, wenn die Anrechnung der Tätigkeit erfolgt ist. Dies gilt insbesondere für Tätigkeiten, die vor dem Studium absolviert wurden. Sie müssen die Bescheinigung über die Anrechnung dem Bericht beilegen. Setzen Sie sich also rechtzeitig mit Ihrem Betreuer bzw. Ihrer Betreuerin in Verbindung. Es ist nicht möglich, den Bericht zu verfassen und dann erst den Betreuer bzw. die Betreuerin aufzusuchen.

Der Bericht soll 8 - 10 Seiten umfassen und im Regelfall in englischer Sprache verfasst sein. Wenn Sie Unterrichtsmaterialien, Entwürfe, Fotos usw. beilegen möchten, so können Sie dies gern im Anhang tun. Sie müssen des Weiteren nicht zwingend die empfohlene Literatur aus dem Leitfaden nutzen, sondern dürfen selbstverständlich auch andere Quellen nutzen oder sich der Materialien bedienen, die Sie im Praktikum erhalten (haben).

Der Bericht soll den formalen Vorgaben für eine wissenschaftliche Hausarbeit entsprechen. Selbstverständlich müssen Sie Ihre Quellen zitieren und eine Literaturliste anhängen. Auf dem Titelblatt müssen unbedingt Ihr Name, Ihr Studiengang sowie Ihre E-Mailadresse vermerkt sein. Die Nutzung des Logos der TU Dortmund in studentischen Arbeiten ist nicht gestattet. Weitere Hinweise finden Sie auch im Style Sheet.

Im Theorie-Praxis-Bericht erläutern Sie im Hinblick auf die erfahrene berufliche Praxis, welche professionellen fachspezifischen Kompetenzen Sie erworben haben und wie Sie vor dem Hintergrund Ihrer eigenen Berufswahl die kennengelernte Theorie-Praxis-Relation beurteilen. Reflektieren Sie Ihre Erfahrungen im schulischen bzw. außerschulischen Bereich und kommentieren Sie Ihre eigene Berufswahl anhand Ihrer Praxiserfahrung. Bitte stellen Sie jeweils insbesondere auch die fremdsprachlichen Bezüge dar. Weitere Anregungen sowie erste Literaturhinweise finden Sie im Leitfaden.

Die Art der Einreichung (per Mail, als Dokument in den Briefkasten u.ä.) sollten Sie vorher mit dem Betreuer bzw. der Betreuerin abklären.

 

Praktikum im schulischen Kontext:

Welche Kenntnisse aus dem Studium konnten Sie anwenden, wo sind Ihnen Defizite aufgefallen? Wie haben Sie sich in der Lehrerrolle wahrgenommen? Welche Folgen ziehen Sie aus dem Praktikum für Ihr weiteres Studium?

Praktikum im außerschulischen Kontext:

Welche Kenntnisse aus dem Studium konnten Sie anwenden, wo sehen Sie Lücken? Welches neu erworbene Wissen können Sie auf den schulischen Bereich transferieren? Welche Folgen ziehen Sie aus dem Praktikum für Ihr weiteres Studium?

Der Bericht muss positiv bewertet werden, aber Sie bekommen keine Note. Wenn der Bericht negativ bewertet wird, bekommen Sie die Möglichkeit angeboten, den Bericht zu überarbeiten. Das Praktikum muss nicht wiederholt werden.

Sie bekommen einen Nachweis über die Teilnahme am Kolloquium sowie über den Bericht, der als unbenotete Modulprüfung für das Berufsfeldpraktikum zählt. Der Schein wird von dem Lehrenden unterschrieben, der das Praktikum begleitet und den Theorie-Praxis-Bericht begutachtet hat. Das Bestehen wird nicht automatisch im BOSS eingetragen.

Wenn Sie nicht bestanden haben und den Bericht überarbeiten müssen, können Sie sich für Hilfestellung und Tipps an das Academic Center wenden.